Hausverwaltung
Für Eigentümer und Eigentümer-gemeinschaften
Hausverwaltung
Wir führen die Verwaltung für einzelne Eigentümer und Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch. Darüber hinaus bieten wir die Mietverwaltung für private und gewerbliche Vermieter an. Im Folgenden erlangen Sie einen Überblick über unsere Leistungen in beiden Bereichen.
Unterhalb der Informationen zu unseren Leistungen finden Sie eine transparente Aufschlüsselung der Kosten für unsere Arbeit. Melden Sie sich bei uns! Profitieren Sie von unserer gewissenhaften und termingerechten Arbeit auch von der Möglichkeit zu individuellen Vereinbarungen bei der Zahlung der Verwaltergebühren.
Verwaltung für einzelne Eigentümer und Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus den §§ 20 bis 28 des WEG, der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung sowie den besonderen vertraglichen Vereinbarungen. Sämtliche dieser Aufgaben inklusive der kaufmännischen Verwaltung führen wir gewissenhaft durch. Zudem werden alle Aufgaben unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirates bzw. in Verwirklichung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung erledigt.
Übersicht unserer Leistungen
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Wahrnehmung der Rechte von Eigentümern gegenüber „Dritten“
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Ausführung der Mieteigentumsordnung und der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zur laufenden Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentumes; unter Beachtung aller dazu erforderlichen Rechtsgeschäfte und Rechtsregelungen
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Führung einer Beschlusssammlung
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Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Rechenschaftslegung über deren Verwendung
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Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
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Einberufung, Durchführung und Leitung von Eigentümerversammlungen
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Abschluss und Kontrolle von Versicherungen für das Objekt für die Eigentümer nach Art und Höhe der Deckungssummen
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Anforderung sowie Entgegennahme von Lasten- und Kostenbeiträgen und deren Abführung
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Annahme von Wohngeldzahlungen und – falls nötig – gerichtliche Einforderung dieser Zahlungen
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Abschluss von Verträgen, die der Verwaltung des Objekts dienen
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Auftragserteilung an Handwerker für Reparaturen und die Bestellung von Heizmaterialien
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Abwehr von Ansprüchen gegen die Eigentümer oder Geltendmachung von Ansprüchen für die Eigentümer
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Kostenermittlung für Warm-/Kaltwasser und Heizung selbst oder durch Vertragsfirmen
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Buchführung und Kostenkontrolle aller Einnahmen und Ausgaben
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Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümer gerichtet sind
- Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse; insbesondere die Abnahme der Objekte und Zwischenabrechnung der Nebenkosten
- Übergabe der Objekte und Durchführung von Zwischenablesungen
- Abgabe von Mieterhöhungserklärungen
- Buchung und Überwachung von Mietzahlungen (über Treuhandkonten)
- Mahnungen bei Zahlungsverzug und stichprobenartige Überwachung der Hausordnung
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Erledigung des Schriftverkehrs mit Mietern
- Geltendmachung des Vermieter-Pfandrechts
- Kontrolle der Arbeit von Hausmeistern bzw. Hauswarten
- Organisation von Winterdienst, Straßenreinigung, Gartenpflege und Hausreinigung
- Vergabe notwendiger Handwerkerarbeiten und Organisation der Reparaturen, Instandsetzungen und Modernisierungen in Zusammenarbeit mit Fachleuten
- Überprüfung und Bezahlung von Handwerkerrechnungen
- Vornahme eventuell notwendiger Haus- und Wohnungsbesichtigungen
- Abwicklung von Versicherungsschäden und des damit verbundenen Schriftverkehrs
- Erstellung von jährlichen Abrechnungen zum 31.12. in Form von Einnahme-Überschuss-Rechnungen, die gleichzeitig als Nachweis für die Steuererklärung gelten (Anlage V Einnahmen/Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung)
- Zahlung der laufenden Betriebskosten des Objekts (u. a. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, öffentliche Abgaben)
- Periodische Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen, laufende Einkommenssteuervorauszahlungen und Ähnliches
- Abschluss und Kontrolle aller gebäudebezogenen Versicherungen und deren Deckungshöhe
- Abschluss und Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Objekts notwendig sind
Kosten für die Verwaltung und Gebühren für Sonderleistungen
Die Verwaltergebühr in der WEG- und Mietverwaltung beträgt monatlich 23,50 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) je verwalteter Wohn- oder Gewerbeeinheit. Diese Gebühr ist monatlich und im Voraus direkt vom Verwalterkonto zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung ohne Abzug zu begleichen. Wir sind auch offen dafür, individuelle Vereinbarungen zur Bezahlung mit Ihnen abzuschließen. Melden Sie sich gern bei Interesse und wir finden eine für beide Seiten angemessene Lösung.
Die Gebühren für Sonderleistungen, die mit der normalen und ordentlichen Verwaltung nichts zu tun haben (z. B. Steuererklärungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beschaffung von Vergleichsmieten, Betreuung von Gerichtsverfahren, gesonderte Abrechnungen) werden gemäß unseren Stundensätzen minutengenau vergütet und gesondert abgerechnet. In diesem Fall lauten die Kosten wie folgt:
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Geschäftsführer/Prokurist/Büroleiter: 35,00 €/h (zzgl. gesetzl. MwSt.)
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Sachbearbeiter: 25,00 €/h (zzgl. gesetzl. MwSt.)
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Schreibkräfte/Auszubildende: 15,00 €/h (zzgl. gesetzl. MwSt.)